Allgemeine Bedingungen

 

§ 1 Gegenstand und Abwehrklausel

Die BIO Clustermanagement NRW GmbH – BIO CM genannt – schließt Verträge mit Dritten – im Folgenden Kunden genannt – nur unter Einbeziehung der nachstehenden Bedingungen, die damit wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind. Der Verwendung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn BIO CM ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt und diese Abwehrklausel schriftlich aufgehoben wird.

 

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Bestätigung in Textform, die die Anerkennung dieser Allgemeinen Bedingungen einschließt, zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

§ 3 Vertragsausführung

Der Kunde hat der BIO CM alle notwendigen Daten, bzw. Angaben und Materialien, die für die Durchführung des Vertrages nötig sind, zur Verfügung zu stellen.

Entscheidungsfreiheit über die einzusetzenden Betriebssysteme, das jeweilige Softwareangebot und etwaige organisatorische Änderungen des Rechenbetriebs behält sich BIO CM vor.

 

§ 4 Veranstaltungen

4.1     Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt über ein online Anmeldesystem, es sei denn es wird anders angegeben. Die Anmeldung ist bindend. Sie kann jedoch bis zur Annahme durch BIO CM vom Kunden frei widerrufen werden.

4.2       Der Eingang der Anmeldung wird durch BIO CM binnen angemessener Frist in Textform, z.B. per E-Mail bestätigt. Diese stellt noch keine verbindliche Annahme dar. Nach Prüfung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung und im Falle einer kostenpflichtigen Veranstaltung eine Rechnung. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande.

4.3     BIO CM entscheidet über die Zulassung von Teilnehmern und Ausstellern. Eine Übertragung der Zulassung auf Dritte, mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten, ist nur mit Zustimmung in Textform durch BIO CM möglich.

4.4     Ein Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung muss, falls nicht anders angegeben, in Textform und bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei BIO CM. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist bis zum 3. Arbeitstag vor der Veranstaltung sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

4.5     Sofern BIO CM im Auftrag des Teilnehmers eine Reservierung bzw. damit zusammenhängende Anmeldungen bei Dritten vornimmt (z.B. Hotelzimmer, Mietwagen etc.), sind diese für den Teilnehmer verbindlich. BIO CM ist hierbei nur Vertreter oder Vermittler. Änderungen bzw. Stornierungen sind vom Teilnehmer selbst vorzunehmen.
Sollten daraus Kosten entstehen, trägt diese der Teilnehmer.

4.6     Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Reise- oder Übernachtungskosten. Diese sind vom Teilnehmer zu tragen.

4.7     Die BIO CM Veranstaltungen werden entsprechend dem ausgewiesenen Programminhalt durchgeführt. BIO CM behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

4.8     BIO CM behält sich vor, eine Veranstaltung räumlich oder zeitlich zu verlegen, zu kürzen oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. bei höherer Gewalt, Streiks, bei Erkrankung eines Dozenten oder Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Verlegung, Kürzung oder Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend ganz oder teilweise zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der BIO CM.

4.9     Werbemaßnahmen von Seminar- und Workshopteilnehmern sind grundsätzlich während der gesamten Veranstaltungsdauer untersagt.

4.10   Aussteller auf Konferenzen oder Messeveranstaltungen bekommen eine Präsentationsfläche zur Nutzung zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. BIO CM behält sich notwendige Änderungen zur Präsentationsfläche bzw. bauliche Einschränkungen vor. Die Durchführung von Aktionen, Werbemaßnahmen und das Verteilen von Material außerhalb der zugewiesenen Präsentationsfläche sind genehmigungspflichtig.

4.11   Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass BIO CM, während der Veranstaltung Fotos und/oder audiovisuelle Aufnahmen von der Veranstaltung anfertigt und diese im Rahmen des üblichen verwendet. (insb. Social-Media, wie: Twitter, LinkedIn, Homepage, YouTube). Der Kunde stellt sicher, dass etwa teilnehmende Mitarbeiter rechtzeitig hierüber informiert werden und hiermit einverstanden sind.

4.12   Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass BIO CM ein Teilnehmerverzeichnis erstellt und den Teilnehmern der Veranstaltung zur Verfügung stellt. Der Kunde stellt sicher, dass etwa teilnehmende Mitarbeiter rechtzeitig hierüber informiert werden und hiermit einverstanden sind.

4.13   Die Hausordnung des Veranstaltungsortes ist Bestandteil des Vertrages. Der Vermieter bzw. der Nutzungsberechtigte kann in begründeten Fällen ein Hausverbot erteilen.

 

§ 5 Kündigung

Aufträge über wiederkehrende Leistungen sind unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündbar.

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anderweitig vereinbart erfolgt die Abrechnung monatlich nach Rechnungstellung durch die BIO CM. Die Rechnungsbeträge sind nach Erhalt der Rechnung unverzüglich, ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Aufrechnung ist nur mit von BIO CM unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen statthaft.

 

§ 7 Betriebsstörungen

Wird die Ausführung des Vertrages durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Betriebsmittel oder durch ein ähnliches Ereignis unmöglich, ist die BIO CM berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 8 Haftung

8.1     Die Haftung der BIO CM oder seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden des Kunden, dessen Mitarbeiter oder sonstiger Personen, die von ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag herangezogen sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8.2     Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden aus der der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Insoweit haftet die BIO CM für jeden Grad des Verschuldens.

8.3     Mit Ausnahme der Haftungsfälle nach Abs. 2 beschränkt sich die Haftung der BIO CM zudem auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.4     Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für Schäden, die der Kunde oder die in Absatz 1 genannten Personen der BIO CM oder seinen Erfüllungsgehilfen zufügen.

8.5     Die Vertragspartner stellen sich insoweit gegenseitig von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

 

§ 9 Hinweis auf Zusammenarbeit

Die BIO CM ist – sofern der Kunde nicht ausdrücklich innerhalb von 3 Wochen widerspricht – befugt, auf eine Zusammenarbeit mit dem Kunden allgemein hinzuweisen. Dieser Hinweis kann unter Nutzung des Firmenlogos des Kunden – insbesondere auch auf entsprechenden Referenzkundenlisten – erfolgen. Typische Formate zum Einsatz von Referenzkundenlisten sind Präsentationsfolien, welche die Aktivitäten der BIO CM darstellen, sowie entsprechende Internetseiten der BIO CM ohne dabei eine automatische Verlinkung vorzusehen.

 

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der BIO CM. Es gilt deutsches Recht.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.